Sprachaufnahmen – Vertragssprache deutsch:
- Die jeweils vereinbarten Verwendungs- und Verwertungsrechte für die erbrachte Sprecherleistung werden erst mit Bezahlung des in Rechnung gestellten Honorars erworben.
- Die vom Sprecher gestellte Honorarnote ist binnen 8 Tagen abzugsfrei zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden ab dem 15.Tag Verzugszinsen von 1% per Monat fällig, mindestens 3 EUR.
- Auch die Terminvereinbarung mit dem Aufnahmestudio gilt als Auftrag des Auftraggebers.
- Bei Absage innerhalb von 24 Stunden (werktags) vor dem vereinbarten Aufnahmetermin wird ein Ausfallhonorar nach dem gültigen Tarif verrechnet.
- Die Leistung gilt als erbracht und ist voll zu honorieren, wenn die vereinbarte Aufnahmezeit verstrichen ist oder die beauftragte Aufnahme im Studio abgenommen wurde.
- Bei Werbespots ist das Recht auf Verwendung bzw. Verwertung der Sprecherleistung auf ein Jahr -gerechnet ab Aufnahmedatum -begrenzt. Es wird ausschließlich für das in der Rechnung genannte Medium und Land erworben.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Zustimmung des Sprechers einzuholen, falls er die Absicht hat, die Sprecherleistung (in ihrer ursprünglichen oder in einer veränderten Form) in einem anderen Medium zu verwenden oder nach Ablauf der Frist wieder -oder weiter zu verwenden.
- Wird eine Sprecherleistung
a) nach Ablauf der Gültigkeitsdauer
b) in einer modifiziert en Form (neu zusammengestellt)
c) in anderen als in der Rechnung genannten Medien oder Ländern weiter verwertet, ist der Sprecher vom Auftraggeber unverzüglich aus Eigenem zu verständigen.
Es wird erneut ein Honorar in Rechnung gestellt, das vom Auftraggeber zu bezahlen ist. Dabei gilt jeweils der zum Zeitpunkt der Weiterverwertung gültige Tarif. - Bei Werbespots gelten die Verwendungs- und Verwertungsrechte für die erbrachte Sprecherleistung, wenn nicht anders vereinbart, grundsätzlich für sämtliche Sendeanstalten des jeweiligen Landes.
- Bei Aufnahmen, die nicht dem Werbezweck dienen, ist die Namensnennung des Sprechers durchzuführen:
a) bei Bild- und Schallträgern im Vor- oder Nachspann, bzw. in der An- oder Absage
b) bei Vervielfältigung zum öffentlichen Verkauf auch auf der Umhüllung (Cover) des Medienträgers. - Für den Fall des Verstoßes des Auftraggebers gegen einen Vertragspunkt wird eine Konventionalstrafe in Höhe des dreifachen Rechnungsbetrages vereinbart. Der Auftraggeber verpflichtet sich diesbezüglich sämtliche Mahn- und Inkassospesen, sowie durch anwaltliche Vertretung entstehende Kosten zu ersetzen.
- Ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich abweichend vereinbart, ist in Bezug auf alle Sprecherleistungen, inklusive Werbespots (gänzlich oder teilweise),
- die Nutzung der Darstellung bzw. der Stimme, ihrer Modulation, Klangfarbe, der damit verbundenen Gestik sowie aller vergleichbaren Merkmale des/der Sprechers/Sprecherin. Die Verwendung der Darstellung bzw. der Stimme sowie aller ihrer Merkmale zur Einspeisung (einschließlich dem Text- und Data-Mining), Archivierung, zum Training, zur Simulation oder für sonstige Aktivitäten im Rahmen von Künstlicher Intelligenz (KI), maschinellem Lernen, Robotik, Computerspielen oder jeder anderen Methodik, die darauf abzielt, die Stimme zu nutzen oder zu verändern (einschließlich dem Klonen der Stimme), sowie
- deren Weitergabe und Übertragung, entgeltlich oder unentgeltlich, unabhängig von dem zugrundeliegenden Rechtsgeschäft, an Dritte.
- Zahlbar und klagbar in Oberösterreich, BH Linz Land.
- Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Vertragsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter kommen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch den Sprecher zur Anwendung. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber dem Vertragsabschluss seine eigenen Geschäftsbedingungen zu Grunde legt, selbst wenn der Sprecher diesen bei Kenntnis nicht widerspricht.
- Die aktuelle Version dieser allgemeinen Vertragsbedingungen ist auf der Website des Sprechers verfügbar. Änderungen und Ergänzungen inklusive dieser Bestimmung können von vom Sprecher jederzeit vorgenommen werden und treten wie folgt in Kraft:
- wenn kein bestimmtes Inkrafttretensdatum angegeben wird, zum früheren der beiden Zeitpunkte:
- der Auftraggeber akzeptiert die geänderten Bedingungen ausdrücklich oder
- zwei (2) Monate nach der Veröffentlichung solcher Änderungen oder Ergänzungen (zB durch Zusendung einer Kopie an den Auftraggeber per E-Mail), sofern der Auftraggeber nicht schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) widerspricht.
- wenn ein bestimmtes Inkrafttretensdatum (nach dem Veröffentlichungsdatum) angegeben wird, zum späteren der beiden Zeitpunkte:
- zum angegebenen Inkrafttretensdatum und
- des früheren Zeitpunkts: (aa) der Auftraggeber akzeptiert die geänderten Bedingungen ausdrücklich oder (bb) zwei (2) Monate nach der Veröffentlichung solcher Änderungen oder Ergänzungen (zB durch Zusendung einer Kopie an den Benutzer per E-Mail), sofern der Auftraggeber nicht schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) widerspricht.
- wenn kein bestimmtes Inkrafttretensdatum angegeben wird, zum früheren der beiden Zeitpunkte:
Stand Mai 2024